Ratgeber

Mietkautionsversicherung statt Mietzins-Depot

Wer eine Wohnung mietet, muss normalerweise ein Mietzinsdepot als Sicherheit hinterlegen. Damit sind einige Nachteile verbunden. Sie werden sogar mit Gebühren belastet. Welche Alternativen gibt es?

Bis zu drei Monatsmieten

Nach dem Gesetz sind die Vermieter berechtigt, bis zu drei Monatsmieten als Mietzinsdepot zu verlangen (gilt für Wohnräume, gemäss Artikel 257e Obligationenrecht). Mit dem sichergestellten Betrag lassen sich später allfällige Mieterschäden an der Wohnung oder ausstehende Mietzinsforderungen begleichen. Bei einer Monatsmiete von zum Beispiel 2000 Franken geht das ganz schön ins Geld.

 

Immer mehr Banken erachten Mietzinsdepots als nicht gerade attraktiv. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, dass Einschreibegebühren bzw. Spesen belastet werden. Bei normalen Kontoguthaben läuft es überall darauf hinaus, dass es keine Zinsen gibt, sondern eher Gebühren und Abzüge.

Sparschweine

Alternativen zum Mietzinsdepot

Auf dem Markt gibt es viele verschiedene Angebote einer Mietkautionsversicherung, etwa von Versicherungen und Banken. Der Mieter muss kein Depot in bar leisten, sondern bezahlt eine Versicherungsprämie. Als Sicherheit wird gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaft abgegeben. Sind irgendwelche berechtigte Forderungen offen, werden sie dann über diese Mietkautionsversicherung abgerechnet. Darunter fallen in aller Regel Mieterschäden und unter Umständen ausstehende Mietzinsforderungen.

 

Plausible Gründe dafür sind: Wenn beim Einzug die Finanzen knapp sind, stellt die Bürgschaft eine willkommene Alternative zu einem hohen Sicherheitsbetrag in bar dar. In der Praxis kommt es übrigens auch oft vor, dass das Mietzinsdepot beim früheren Vermieter noch nicht freigegeben wurde. Wenn dann bereits die neue Kaution zu leisten ist, kann es einen finanziellen Engpass geben.

Was zahlt die Mietkautionsversicherung?

Eine Mietkautionsversicherung ist streng genommen nicht wirklich eine Versicherung. Eher passend ist der Begriff einer Bürgschaft. De facto leistet die Versicherung einfach einen Vorschuss. Wenn sie Zahlungen leisten muss, wird sie denselben Betrag anschliessend beim Mieter zurückfordern. Die Bürgschaft ist also keinesfalls mit einer Privathaftpflichtversicherung zu vergleichen. Alle Mieterinnen und Mieter sind gehalten, völlig unabhängig davon eine entsprechende Haftpflicht abzuschliessen. Sie trägt in der Regel das finanzielle Risiko für Schäden an der Wohnung.

Argumente Pro & Contra

Pro-Argumente:

  • Du als Mieterin respektive Mieter wirst finanziell entlastet. Die Einzahlung eines hohen Mietzinsdepots in bar entfällt.
  • Es werden keine grossen Summen unnötig blockiert. Im heutigen Umfeld zahlen die Banken auf einem Mietzinsdepot kaum Ertrag. Im Gegenteil sind diese Konti unbeliebt und werden mit Gebühren belastet.

Contra-Argumente:

  • die Kosten der Bürgschaft: Je nach Anbieter ist pro Jahr eine Prämie in der Grössenordnung von etwa vier bis fünf Prozent fällig.
  • es handelt sich lediglich um eine Bevorschussung und nicht wirklich um eine Versicherung für finanzieller Forderungen.

Die geleistete Sicherheit, in welcher Form auch immer, muss von der Verwaltung auch ausdrücklich akzeptiert werden. Entscheidest du dich für eine Mietkautionsversicherung, muss sich der Vermieter ausdrücklich damit einverstanden erklären. Dasselbe gilt für den Fall einer späteren Kündigung des Vertrags; es braucht das Okay des Vermieters.